Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Eisenbahnzufahrtsstraße Nr. 620 in Breitenbrunn, beginnend von der Burgenland Straße B 50, km 27, 199, bis zum Magazinsplatz des Bahnhofes Breitenbrunn mit einer Länge von 1.176 m wird als Eisenbahnzufahrtsstraße aufgelassen.