Beförderungen im Eisenbahndurchgangsverkehr sind in beförderungsrechtlicher und tariflicher Hinsicht so zu behandeln, als ob sie auf Strecken der österreichischen Eisenbahnen vorgenommen worden wären.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Beförderungen im Eisenbahndurchgangsverkehr sind in beförderungsrechtlicher und tariflicher Hinsicht so zu behandeln, als ob sie auf Strecken der österreichischen Eisenbahnen vorgenommen worden wären.