Die Vertragsparteien bringen ihre Bereitschaft zum Ausdruck, über eine mögliche Ausdehnung des vorliegenden Abkommens erforderlichenfalls gesonderte Vereinbarungen zu treffen.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Vertragsparteien bringen ihre Bereitschaft zum Ausdruck, über eine mögliche Ausdehnung des vorliegenden Abkommens erforderlichenfalls gesonderte Vereinbarungen zu treffen.