Abfahrtsversäumnis durch den Fahrgast
. Versäumt ein Fahrgast die Abfahrt des Zuges, so hat er keinen Anspruch auf Entschädigung. In den Beförderungsbedingungen ist jedoch festzulegen, unter welchen Bedingungen der Fahrpreis zu erstatten ist.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Abfahrtsversäumnis durch den Fahrgast
. Versäumt ein Fahrgast die Abfahrt des Zuges, so hat er keinen Anspruch auf Entschädigung. In den Beförderungsbedingungen ist jedoch festzulegen, unter welchen Bedingungen der Fahrpreis zu erstatten ist.