Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Abfahrtsversäumnis durch den Fahrgast

. Versäumt ein Fahrgast die Abfahrt des Zuges, so hat er keinen Anspruch auf Entschädigung. In den Beförderungsbedingungen ist jedoch festzulegen, unter welchen Bedingungen der Fahrpreis zu erstatten ist.