Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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3. Hauptstück

Weitere Fahrgastrechte und sonstige Bestimmungen

1. Abschnitt

Weitere Fahrgastrechte

Anwendungsbereich

. Die Bestimmungen dieses Abschnittes sind auf Beförderungen von Fahrgästen auf Hauptbahnen und vernetzten Nebenbahnen anzuwenden, soweit nicht die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2021/782 anzuwenden sind. Beförderungen im Stadtverkehrs fallen, mit Ausnahme des , nicht unter den Anwendungsbereich dieses Abschnittes.