. Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 2 180 Euro zu bestrafen, wer
1. der Bestimmung des zuwiderhandelt,
2. eine Klasse von Triebfahrzeugen auf einer im angeführten Eisenbahn selbständig führt und bedient, obwohl er entweder kein Inhaber einer Bescheinigung ist oder die von ihm selbständig geführte und bediente Triebfahrzeugklasse nicht in seiner Bescheinigung ausgewiesen ist, oder,
3. auf einer im angeführten Eisenbahn Triebfahrzeuge selbständig führt und bedient, obwohl er entweder kein Inhaber einer Bescheinigung ist oder die Eisenbahn nicht in seiner Bescheinigung ausgewiesen ist.
