. Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 14 000 Euro zu bestrafen, wer
1. entgegen aufgetragene Sicherheitsmaßnahmen nicht befolgt,
2. entgegen einem Verlangen der Behörde oder der von ihr beigezogenen Sachverständigen nicht nachkommt, oder
3. den in einem Bescheid nach angeordneten Maßnahmen nicht nachkommt oder der Behörde trotz zweimaliger Aufforderung keinen Bericht vorlegt, wie er den im Bescheid angeordneten Maßnahmen entsprochen hat.
