Ermächtigung von Ausbildungseinrichtungen
. Die Bestimmungen des der Fachkenntnisnachweis-Verordnung, BGBl. II Nr. 13/2007, gelten über die in der Fachkenntnisnachweis-Verordnung angeführten Ausbildungen hinaus auch für die in und 49 sowie Anhang 1 bis Anhang 3 dieser Verordnung angeführten Ausbildungen.
