Fachkenntnisausbildung
. Die Ausbildung für die unter angeführten Arbeiten muss je nach Ausbildungsgebiet mindestens die nachfolgend angeführte Gesamtzahl an Unterrichtseinheiten (einschließlich praktischer Übungen) umfassen:
1. Arbeiten als Sicherungsposten: mindestens
24 Unterrichtseinheiten (Anhang 1),
2. Arbeiten als Sicherungsaufsicht: mindestens
24 Unterrichtseinheiten (Anhang 2),
3. Arbeiten als Betriebsleiter: mindestens 28 Unterrichtseinheiten (Anhang 3).
