Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Fachkenntnisausbildung

. Die Ausbildung für die unter angeführten Arbeiten muss je nach Ausbildungsgebiet mindestens die nachfolgend angeführte Gesamtzahl an Unterrichtseinheiten (einschließlich praktischer Übungen) umfassen:

1. Arbeiten als Sicherungsposten: mindestens

24 Unterrichtseinheiten (Anhang 1),

2. Arbeiten als Sicherungsaufsicht: mindestens

24 Unterrichtseinheiten (Anhang 2),

3. Arbeiten als Betriebsleiter: mindestens 28 Unterrichtseinheiten (Anhang 3).