Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Rechtsmittelbefugnis

. Für die Rechtsmittelbefugnis des Bewerbers gegen die nach diesem Hauptstück ergehenden Entscheidungen des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer gilt § 5a der Rechtsanwaltsordnung sinngemäß.