Einsetzung des Beirats
. Bei der KommAustria (§ 1 KOG) wird ein Beirat zur Bewertung der Angebotsvielfalt und -konzepte (Public-Value-Beirat) eingesetzt.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Einsetzung des Beirats
. Bei der KommAustria (§ 1 KOG) wird ein Beirat zur Bewertung der Angebotsvielfalt und -konzepte (Public-Value-Beirat) eingesetzt.