Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Modellfunktion Ausbildungsärztinnen und -ärzte

Die Modellfunktion Ausbildungsärztinnen und -ärzte steht offen für alle Ärztinnen und Ärzte in Ausbildung zur Ärztin oder zum Arzt für Allgemeinmedizin bzw zur Fachärztin oder zum Facharzt eines Sonderfaches gemäß den und in der Fassung des Gesetzes BGBl I Nr 82/2014 nach abgeschlossener Basisausbildung. Die Zuordnung erfolgt auf Basis der absolvierten Ausbildungsmonate.