Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Modellfunktion Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner

Die Modellfunktion Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner ist für Ärztinnen und Ärzte mit abgeschlossener Ausbildung zur Allgemeinmedizinerin bzw zum Allgemeinmediziner vorgesehen. Sie umfasst die Ausführung spezifischer Tätigkeiten, für die keine Facharztausbildung erforderlich ist.