Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Regenwasserkanäle sind lediglich zur Ableitung von Regenwässern und von reinen Wässern bestimmt. Die Einleitung von in des Gesetzes über Kanalanlagen und Einmündungsgebühren genannten Stoffen in Regenwasserkanäle ist unzulässig.