Für die Reservierung von Wunschkennzeichen gemäß § 48 a Abs. 2 KFG 1967 wird der 1. Oktober 1989 als Inkrafttretenstermin festgesetzt.
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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Für die Reservierung von Wunschkennzeichen gemäß § 48 a Abs. 2 KFG 1967 wird der 1. Oktober 1989 als Inkrafttretenstermin festgesetzt.