Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der 1. Jänner 1990 wird als Inkrafttretenstermin festgesetzt für

a) die Zuweisung von Kennzeichen gemäß und die Zuweisung von Wunschkennzeichen gemäß § 48 a Abs. 2 KFG 1967,

b) die Ausgabe von Kennzeichentafeln gemäß und

c) die Ausgabe von Kennzeichentafeln für Wunschkennzeichen.