. Bringen die im genannten Personen bis 31. August 2002 einen Antrag auf Zuerkennung des Pflegegeldes ein, ist dieses ab Vorliegen der Voraussetzungen – frühestens ab 1. März 2002 – zu leisten.
Schriftgröße: 100 %
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Bringen die im genannten Personen bis 31. August 2002 einen Antrag auf Zuerkennung des Pflegegeldes ein, ist dieses ab Vorliegen der Voraussetzungen – frühestens ab 1. März 2002 – zu leisten.