Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Nachstehende Personen zählen zum anspruchsberechtigten Personenkreis gemäß des Bundespflegegeldgesetzes:

Weltpriester der Katholischen Kirche, welche in einer ihren Sitz im Bundesgebiet habenden Diözese inkardiniert oder vorläufig aufgenommen sind und Anspruch auf Bezüge gegen eine dieser Diözesen haben.