. Die Betriebe des Steinhauergewerbes werden in den Geltungsbereich des Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetzes 1957 einbezogen.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Die Betriebe des Steinhauergewerbes werden in den Geltungsbereich des Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetzes 1957 einbezogen.