. Die Betriebe des Steinhauergewerbes werden in den Geltungsbereich des Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetzes 1957 einbezogen.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. Nr. 391/1972
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des des Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetzes 1957, BGBl. Nr. 129, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 4/1971 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie verordnet:
. Diese Verordnung tritt mit 1. November 1972 in Kraft.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. Nr. 391/1972 · Stammfassung
Fassungen ab: 01.11.1972
Erfasste Bestimmungen: § 1, § 2
BGBl. Nr. 391/1972 ↗
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