Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse
Die Bedingungen des Eigenmittelersatzdarlehens können bei wesentlicher Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse abgeändert werden.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse
Die Bedingungen des Eigenmittelersatzdarlehens können bei wesentlicher Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse abgeändert werden.