Nachfolgenden späteren Wohnungseigentümern wird ein Eigenmittelersatzdarlehen in jenem Ausmaß und zu jenen Bedingungen gewährt, die sich für sie in Anwendung des und unter Berücksichtigung des Tilgungsplanes gemäß ergeben.
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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Nachfolgenden späteren Wohnungseigentümern wird ein Eigenmittelersatzdarlehen in jenem Ausmaß und zu jenen Bedingungen gewährt, die sich für sie in Anwendung des und unter Berücksichtigung des Tilgungsplanes gemäß ergeben.