Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Nachfolgenden späteren Wohnungseigentümern wird ein Eigenmittelersatzdarlehen in jenem Ausmaß und zu jenen Bedingungen gewährt, die sich für sie in Anwendung des und unter Berücksichtigung des Tilgungsplanes gemäß ergeben.