Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

In- und Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt mit Beginn des auf ihre Kundmachung folgenden Monats in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Eigenanteils-Verordnung Gemeinden, LGBl Nr 95/2004, außer Kraft.