In- und Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit Beginn des auf ihre Kundmachung folgenden Monats in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Eigenanteils-Verordnung Gemeinden, LGBl Nr 95/2004, außer Kraft.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
In- und Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit Beginn des auf ihre Kundmachung folgenden Monats in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Eigenanteils-Verordnung Gemeinden, LGBl Nr 95/2004, außer Kraft.