Eigener Wirkungsbereich
Die Aufgaben der Gemeinde nach diesem Gesetz mit Ausnahme jener nach sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Eigener Wirkungsbereich
Die Aufgaben der Gemeinde nach diesem Gesetz mit Ausnahme jener nach sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.