Das Ehrenzeichen wird nur für solche Rettungstaten verliehen, die nach dem 1. Jänner 1953 vollbracht wurden.

Abbildung 1: Vorderseite der Rettungsmedaille

Abbildung 2: Rückseite der Rettungsmedaille
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
