B. Eheverbote
Verwandtschaft
. Eine Ehe darf nicht geschlossen werden zwischen Verwandten gerader Linie und zwischen Verwandten bis einschließlich zum vierten Grad der Seitenlinie.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
B. Eheverbote
Verwandtschaft
. Eine Ehe darf nicht geschlossen werden zwischen Verwandten gerader Linie und zwischen Verwandten bis einschließlich zum vierten Grad der Seitenlinie.