Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zurückweisung

. (1) Ergibt sich bei der eichtechnischen Prüfung () eines Messgerätes oder Messgeräteteiles die Notwendigkeit der Zurückweisung, so sind 50 vH der Gebühr gemäß Tarif B zu entrichten.

(2) Für die Zurückweisung eines Messgerätes oder Messgeräteteiles bei der eichtechnischen Prüfung, für die die Zeitgebühr Anwendung zu finden hat, sind Gebühren gemäß Tarif F zu entrichten.