Gebühr für die statistische Prüfung zur Verlängerung der Nacheichfrist
. Für die statistische Prüfung sind je zu prüfendes Los Gebühren gemäß Tarif K zu entrichten.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Gebühr für die statistische Prüfung zur Verlängerung der Nacheichfrist
. Für die statistische Prüfung sind je zu prüfendes Los Gebühren gemäß Tarif K zu entrichten.