Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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SICHERHEITSTITEL MIT BESCHRÄNKTER GELTUNG

Der Sicherungsgeber kann Sicherheitstitel aushändigen, die

- nicht für T 1- oder T 2-Verfahren mit Waren der in Anhang VIII bezeichneten Art gelten;

- für andere als die nach dem ersten Gedankenstrich bezeichneten Waren nur bis zu maximal sieben Titeln je Beförderungsmittel im Sinne des Artikels 12 Absatz 2 der Anlage 1 verwendet werden können.

Zu diesem Zweck bringt der Sicherungsgeber auf dem oder den auszuhändigenden Sicherheitstiteln diagonal in Großbuchstaben einen der nachstehenden Vermerke mit einem Hinweis auf diesen Artikel an:

- VALIDEZ LIMITADA

- BEGREAENSET GYLDIGHED

- BESCHRÄNKTE GELTUNG

- (Anm.: griechische Buchstaben nicht darstellbar)

- LIMITED VALIDITY

- VALIDITE LIMITEE

- VALIDITA LIMITATA

- BEPERKTE GELDIGHEID

- VALIDADE LIMITADE

- VOIMASSA RAJOITETUSTI

- TAKMARKAD GILDISSVID

- BEGRENSET GYLDIGHET

- BEGRÄNSAD GILTIGHET