Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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KONTROLLEN BEI DEM ZUGELASSENEN VERSENDER

Die zuständigen Behörden können bei den zugelassenen Versendern jede Kontrolle vornehmen, die sie für erforderlich halten. Diese haben bei den Kontrollen mitzuwirken und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.