TITEL VIII
SONDERVORSCHRIFTEN FÜR POSTSENDUNGEN
(1) Abweichend von gilt das T1- oder T2-Verfahren nicht für Postsendungen (einschließlich Postpakete).
(2) (Dieser Artikel enthält keinen Absatz 2.)
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
TITEL VIII
SONDERVORSCHRIFTEN FÜR POSTSENDUNGEN
(1) Abweichend von gilt das T1- oder T2-Verfahren nicht für Postsendungen (einschließlich Postpakete).
(2) (Dieser Artikel enthält keinen Absatz 2.)