Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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TITEL VIII

SONDERVORSCHRIFTEN FÜR POSTSENDUNGEN

(1) Abweichend von gilt das T1- oder T2-Verfahren nicht für Postsendungen (einschließlich Postpakete).

(2) (Dieser Artikel enthält keinen Absatz 2.)