Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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erhält folgende Fassung.

„Die EFTA-Überwachungsbehörde besteht aus fünf Mitgliedern, die auf Grund ihrer allgemeinen Befähigung ausgewählt werden und volle Gewähr für ihre Unabhängigkeit bieten müssen.''