Inkrafttreten einfachgesetzlicher Bestimmungen
. § 15 Abs. 1 und 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 68/2020 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Inkrafttreten einfachgesetzlicher Bestimmungen
. § 15 Abs. 1 und 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 68/2020 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.