Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zugriff der Stammzahlenregisterbehörde

. Die Stammzahlenregisterbehörde hat zum Zweck der Generierung bereichsspezifischer Personenkennzeichen gemäß Zugriff auf die im Datenverarbeitungsregister in den Datenanwendungen registrierten Bereichskennungen.