Inkrafttreten
. Die Überschrift zu sowie und 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 213/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Inkrafttreten
. Die Überschrift zu sowie und 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 213/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.