Gebarungskontrolle
. Die Gebarung der Regulierungsbehörde unterliegt der Überprüfung durch den Rechnungshof.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Gebarungskontrolle
. Die Gebarung der Regulierungsbehörde unterliegt der Überprüfung durch den Rechnungshof.