Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Arbeitsweise der Regulierungskommission

. (1) Das richterliche Mitglied führt in der Regulierungskommission den Vorsitz.

(2) Die Regulierungskommission beschließt mit einfacher Mehrheit der Stimmen; Stimmenthaltung ist unzulässig.