. Die volle innerstaatliche Geltung des Abkommens zu Regelung des Walfischfanges vom 24. September 1931, BGBl. Nr. 55/1936, wird wiederhergestellt.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Die volle innerstaatliche Geltung des Abkommens zu Regelung des Walfischfanges vom 24. September 1931, BGBl. Nr. 55/1936, wird wiederhergestellt.