Für die Ermittlung der Dauer der Abwesenheit nach des Abkommens sind alle Abwesenheiten innerhalb eines Jahres zusammenzurechnen.
Schriftgröße: 100 %
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Für die Ermittlung der Dauer der Abwesenheit nach des Abkommens sind alle Abwesenheiten innerhalb eines Jahres zusammenzurechnen.