Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. In den Fällen, in denen eine Übermittlung der in genannten Daten in magnetisch gespeicherter Form nicht möglich ist und Erhebungen beim Versicherten ergebnislos verlaufen sind, können die Daten durch die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen bei der zuständigen Abgabenbehörde des Bundes angefordert werden.