Verhältnis zu anderen internationalen Vereinbarungen
Diese Vereinbarung hat keine Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, die sich aus anderen internationalen Verträgen ergeben.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Verhältnis zu anderen internationalen Vereinbarungen
Diese Vereinbarung hat keine Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, die sich aus anderen internationalen Verträgen ergeben.