Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Beilegung von Streitigkeiten

Strittige Fragen in Bezug auf die Interpretierung oder Durchführung dieser Vereinbarung werden durch Konsultationen und Verhandlungen zwischen den zuständigen Behörden der Vertragsparteien gelöst.