Beilegung von Streitigkeiten
Strittige Fragen in Bezug auf die Interpretierung oder Durchführung dieser Vereinbarung werden durch Konsultationen und Verhandlungen zwischen den zuständigen Behörden der Vertragsparteien gelöst.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Beilegung von Streitigkeiten
Strittige Fragen in Bezug auf die Interpretierung oder Durchführung dieser Vereinbarung werden durch Konsultationen und Verhandlungen zwischen den zuständigen Behörden der Vertragsparteien gelöst.