2. Hauptstück
Durchführung der befristeten Umstrukturierungsregelung für den österreichischen Zuckersektor
1. Abschnitt
Quotenaufgabe durch die Zuckerindustrie
Einladung zur Konsultation
. Die AGRANA Zucker GmbH. hat dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft eine Kopie der Einladung und der begleitenden Dokumente nach Art. 2 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 968/2006 zu übermitteln.
