. Bei den in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen (zB Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Taucher, Schleusenwärter, Arzt) gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Bei den in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen (zB Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Taucher, Schleusenwärter, Arzt) gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.