Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schiffe und Luftfahrzeuge

Schiffe und Luftfahrzeuge im internationalen Verkehr sowie bewegliches Vermögen, das dem Betrieb dieser Schiffe und Luftfahrzeuge dient, dürfen in dem Vertragstaat besteuert werden, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes seinen Wohnsitz hatte.