Die österreichischen Steuerbehörden und der österreichische Verwaltungsgerichtshof nehmen Korrespondenzen und Beschwerden von Antragstellern mit Wohnsitz in Schweden nur in deutscher Sprache entgegen.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die österreichischen Steuerbehörden und der österreichische Verwaltungsgerichtshof nehmen Korrespondenzen und Beschwerden von Antragstellern mit Wohnsitz in Schweden nur in deutscher Sprache entgegen.