Medizinalstatistik, Jahresgesundheitsbericht.
Die Gesundheitsämter haben bei der Durchführung der Medizinalstatistik und der Anfertigung des Jahresgesundheitsberichts die hierüber erlassenen Vorschriften sorgfältig zu beachten.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Medizinalstatistik, Jahresgesundheitsbericht.
Die Gesundheitsämter haben bei der Durchführung der Medizinalstatistik und der Anfertigung des Jahresgesundheitsberichts die hierüber erlassenen Vorschriften sorgfältig zu beachten.