Bei Gesundheitsämtern, die die Möglichkeit zur Weiterbildung bieten, können mit Genehmigung des Reichsministers des Innern Medizinalpraktikanten eingestellt werden.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Bei Gesundheitsämtern, die die Möglichkeit zur Weiterbildung bieten, können mit Genehmigung des Reichsministers des Innern Medizinalpraktikanten eingestellt werden.