Leiter einer Nebenstelle ist der Amtsarzt, der einen der ihm zugeteilten Hilfsärzte mit der Führung der Geschäfte beauftragen kann.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Leiter einer Nebenstelle ist der Amtsarzt, der einen der ihm zugeteilten Hilfsärzte mit der Führung der Geschäfte beauftragen kann.