Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten und Übergangsbestimmung

. (1) Diese Verordnung tritt am 1. November 2008 in Kraft.

(2) Dienstausweise, die aufgrund der Rechtslage vor der Novelle BGBl. II Nr. 334/2020 ausgestellt wurden (Anlage 1), behalten längstens bis 31. Dezember 2025 ihre Gültigkeit.